Die Einführung von Studiengebühren
Quelle: FarbeRot
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“Humankapital” wird zur Kasse gebeten
Die Einführung von Studiengebühren ist inzwischen beschlossene Sache. In allen Bundesländern und d.h. in allen Parteien ist der Streit um das Ob dem bildungspolitischen Austausch über die effektivste Modellvariante gewichen. Studierende an deutschen Hochschulen werden demnächst auf jeden Fall zur Kasse gebeten. Allenfalls dürfen sie sich ab sofort einmischen in die Frage, ob sie lieber Cash zahlen, Kredit aufnehmen wollen oder ein „System der nachgelagerten Studiengebühren“ favorisieren, das ihnen die Perspektive eröffnet, nach Studienabschluss vom Verdienten neben den üblichen Steuern und Abgaben gleich noch eine besondere Bildungssteuer entrichten zu müssen. In der Auswahl der Begründungen für die Verteuerung des Studiums haben sie gänzlich freie Hand: Ob es ihnen einleuchtet, dass es sich nur um einen Akt der Gerechtigkeit handelt, wo doch für Kindergärten und Badeanstalten auch gelöhnt werden muss, und wo „die gesamte Bevölkerung ein gebührenfreies Studium finanziert, von dem nur wenige profitieren“; ob man froh darüber sein soll, dass es sich hier nur um Beiträge von 500€ bis allenfalls 2000€ pro Semester handelt, wo doch ein Harvardstudium 35 000€ im Jahr kostet; oder ob sie sich dem nationalistischen Argument anschließen, dass nur so „unsere Universitäten“ wieder auf ein Niveau kommen, mit dem die „PISA-Blamage“ getilgt werden kann - das liegt ganz bei ihnen. Diese Freiheit haben sie noch.
Natürlich sollen den Studierenden nicht ausgerechnet mit der Einführung der Studiengebühren zusätzliche finanzielle Belastungen erspart werden. Auch um einen Dienst an der Gerechtigkeit geht es nicht: So ist mit Sicherheit nicht daran gedacht, mit der Einführung der Gebühren für „wenige“ Studenten im Gegenzug die „gesamte Bevölkerung“ steuerlich zu entlasten. Doch wenn die ASTA Uni Frankfurt feststellt, dass “in dem Maß, in dem Gelder von den Studierenden eingetrieben wurden, die Politik die Hochschuletats kürzte”, dann ist noch überhaupt nicht geklärt, wozu denn die Landesregierung Studeingebühren für längst überfällig erklärt. Und wenn man in den juristischen Streit einklinkt, ob in Hessen die Einführung von Studiengebühren “trotz Verbots in der Verfassung” wirklich rechtens ist oder nur “angeblich”, kümmert man sich entschieden nicht um die tatsächlichen bildungspolitischen Zwecksetzungen, verpasst also die harte Auskunft darüber, als was der Staat seine Studentenschaft sieht und warum er mit diesem seinem “Humankapital” so rau umspringt.
Die Einführung von Studiengebühren läuft unter Verteuerung „staatlicher Dienste“ am akademischen Nachwuchs. Darüber soll nicht nur eine neue Geldquelle erschlossen, sondern zudem der Hochschuletat von solchen Kosten entlastet werden, die die Länder für gänzlich überflüssig erachten. Sie nehmen sich gezielt die Kosten vor, die bei Studienzeiten anfallen, welche die staatlich festgelegte Regelstudienzeit überschreiten: Wer fürs Studium zusätzlich zahlen muss, der sieht zu, dass er möglichst früh fertig wird, lautet die Kalkulation, die auch aufgehen wird. Auf diese Weise zwingt der Staat die Studierenden zu einer ganz neuen Studienökonomie: Er bestraft den Fachwechsel, nötigt zur vollständigen Unterwerfung unter Studien- und Prüfungsordnungen, ahndet jeden Versuch, sich einmal in anderen Wissenschaften umzuschauen und untergräbt dabei auch jene Anstrengung, sich neben dem geforderten Stoff um dessen - in aller Regel dringend notwendige - Kritik zu kümmern. So wird die „Durchlaufgeschwindigkeit“ erhöht und der frühere Eintritt ins Berufsleben forciert. Die bildungsökonomische Rechnung erweist sich als nationalökonomische Berechnung: Das Verhältnis von „unproduktiver“, aber nötiger Ausbildungszeit zu „produktiver“ Benutzungszeit des ausgebildeten „Humankapitals“ verschiebt sich. Und genau darauf kommt es an: Früher und damit länger auf dem Arbeitsmarkt für nationale Belange zur Verfügung stehen, das ist der Dienst, der auch vom wissenschaftlich ausgebildeten Arbeitsvermögen verlangt wird. Deutlicher lässt sich kaum vorführen, wer hier eigentlich wem einen Dienst leisten soll: Vorgestellt wird die Verteuerung des Studiums als eine Honorierung der Dienste, die der Staat dem wissenschaftlichen Nachwuchs leistet. Und umgesetzt wird diese Verteuerung ganz umgekehrt als eine Dienstleistung der angehenden Elite an den nationalökonomischen Berechnungen des Staates.
In den letzten Jahren hat es jede Menge Studenten gegeben, die all das nicht einfach sang- und klanglos hinnehmen wollen. Mit der einen oder anderen Kritik haben sie sich durchaus zu Wort gemeldet: Sie werfen dem Staat vor, mit den Studiengebühren einen „sozialen Numerus Clausus“ einzuführen. In der Tat sind sie das und das sollen sie auch sein. Wenn das Studium mehr noch als bisher zum ökonomischen Risiko wird, entscheidet selbstverständlich der finanzielle Hintergrund der Familie, aus der ein Student kommt, mehr noch als bisher darüber, ob man sich das Risiko eines Studiums leisten kann. Selbstverständlich werden Kinder aus einkommensschwachen Schichten verstärkt von den Hochschulen und dadurch von den angenehmeren Berufen und Einkommen ausgeschlossen. Und selbstverständlich stehen Bildungspolitiker auf dem Standpunkt, dass Leute, die das finanzielle Risiko nicht tragen wollen, ohnehin nicht mit der rechten ökonomischen Motivation studieren, also auf der Universität auch nichts verloren haben. Nur ist die Sache mit dem Sozial-NC etwas gröber beschaffen, als die Kritiker sich das vorstellen. Denn erstens ist das ganze Bildungssystem ein „sozialer Numerus Clausus“, in dem Wissen eben nicht „für alle“ da ist, sondern Mittel der Auslese zwecks Sortierung der jungen Menschen auf die Hierarchie der Klassengesellschaft. Wenn der Staat jetzt diesen Gesichtspunkt mit neuer Härte an seine Hochschulen anlegt, stellt er zweitens klar, was er von dem studierenden Nachwuchs will: Das Studium ist nicht eine Zeit des Lernens, sondern eine Zeit des Strebens nach Höherem, das man sich etwas kosten lassen muss, das man sich deshalb aber auch selbst erarbeitet hat. Moderne Studenten sollen sich als „etwas Besseres“ verstehen und dafür in sich investieren. Schließlich werden sie dafür ausgebildet, auf den höheren Rängen seiner Klassengesellschaft die „Masse“ zu beaufsichtigen. Die studierende Jugend soll also für sich – und damit für den Staat – die Gleichung wahr machen, dass der Aufstieg auf die höheren Posten die eigene Leistung ist und das Recht verleiht, den davon ausgeschlossenen sozialen Schichten zu sagen, wo’s langgeht.
Auch gegen die staatliche „Ökonomisierung“ der Hochschulen ziehen kritische Studenten zu Felde und verkünden die Parole „Bildung ist keine Ware“. Damit wollen sie nichts gegen die herrschende politischen Ökonomie der Ware gesagt haben, die unvereinbar ist mit einer rationellen Produktion und Versorgung der Menschheit mit nützlichen Gebrauchswerten. Dass hierzulande bloß der geldwerte Reichtum zählt, besagt schließlich, dass jemand das, was er zur Befriedigung seiner materiellen oder auch ideellen Bedürfnisse braucht, kaufen muss, dass also nicht jeder das bekommt, was er braucht, weil der Kauf vom Geld abhängt, über das einer verfügt oder auch nicht. Mit dem Kapitalismus und seiner „ungeheuren Warenansammlung“ haben sich die Kritiker längst abgefunden, wenn sie jetzt moralisch anklagen, dass ausgerechnet auch noch die Bildung zur Ware gemacht wird. Hier wäre doch, so monieren sie, eine Ausnahme von der Regel der kapitalistischen Warenproduktion geboten. Dass der Staat die Hochschulbildung nicht mehr kostenlos bereitstellen will, sondern als zu bezahlende Dienstleistung reorganisiert, das – so finden die Kritiker – passt doch gar nicht zu dem hohen Gut Bildung. Kein Widerspruch zu der hohen Meinung, die sie von der Bildung im Kapitalismus haben, ist für sie offensichtlich der Sachverhalt, dass der Mensch gezwungen ist, sich mit dem hohen Gut Bildung auszustatten, um sich als qualifizierte Ware Arbeitskraft an einen Arbeitgeber verkaufen zu können.