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30.03.06

CPE: Neue Karriereaussichten für Berufsanfänger

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 27. März 2006

Hire & Fire bekommt Gesetzesstatus

In Frankreich wächst – wie in allen kapitalistischen Ländern – die Zahl derer, die für Produktion, Verteilung und Verwaltung nicht gebraucht werden. Der Grund dafür ist überall derselbe: Die Produktivität der Arbeit hat – einerseits – derart zugenommen, dass der wachsende Reichtum von immer weniger Menschen entwickelt, produziert und verteilt wird. Für durchschnittlich ein Viertel aller jungen Franzosen, in den Banlieues sogar für mehr als die Hälfte, könnte ein alter Menschheitstraum wahr werden: die Befreiung von der Arbeit „im Schweiße seines Angesichts“, zu der Mensch vom jüdisch-christlichen Gott nach der Vertreibung aus dem Paradies verurteilt worden sein soll. Könnte – denn andererseits ist das für die Produzenten des Reichtums kein Glücksfall. Im vernünftigsten Wirtschaftssystem aller Zeiten wird dieser Traum zum Albtraum, weil es in dem auf Produktivität eben nur als Mittel und Werkzeug kapitalistischer Rentabilität ankommt: Mehr Reichtum zu weniger Arbeitskosten schaffen zu lassen, heißt das kapitalistische Erfolgsrezept, welches in den europäischen Nationen haufenweise Leute von Arbeit befreit, weil deren Anwendung sich für Unternehmer schlicht nicht rentiert. Nicht befreit werden sie damit jedoch vom Zwang zur Arbeit, weil die für sie das einzige Mittel bleibt, an Geld zum Lebensunterhalt heranzukommen. Also geht – in Frankreich nicht anders als anderswo – die Produktion von stets wachsendem Reichtum mit der von massenhaftem Elend derjenigen einher, die dafür nicht mehr oder gar nicht erst gebraucht werden und überflüssig sind.

Dieser gesellschaftliche „Bodensatz“ hat sich dem französischen Staat in Gestalt seiner von Einwanderern aus dem Maghreb und anderswoher abstammenden Jugend während der Banlieue-Unruhen Ende letzten Jahres unangenehm bemerkbar gemacht. ‚Massenhafte Jugendarbeitslosigkeit‘ hieß ein Ergebnis der staatlichen Ursachenforschung, und der zu begegnen nimmt die Regierung sich mit ihrem neuen Gesetz vor: Sie verspricht den auf dem Arbeitsmarkt „chancenlosen“ Jugendlichen, ihre Chancen auf Arbeitsplätze zu erhöhen. Nach haargenau derselben Logik, die auch hierzulande waltet, diagnostiziert man in Frankreich dann, wenn die kapitalistisch rentable Beschäftigung von Leuten unterbleibt, ‚Beschäftigungshindernisse’ und macht sich daran, sie wegzuräumen. Und wie hier läuft dies auch in Frankreich darauf hinaus, bislang noch bestehende Schutzrechte und rechtliche Ansprüche als die einer erfolgreichen Beschäftigung im Wege stehenden Hindernisse außer Verkehr zu ziehen.

Unter dem bezeichnenden Titel „Gesetz zur Chancengleichheit“ schafft der Staat für die Einstellung von Berufseinsteigern ein Ausnahmerecht. Dessen Kernstück ist der sog. „Ersteinstellungsvertrag“ (CPE) mit der Erlaubnis für Arbeitgeber, junge Beschäftigte bis zum Alter von 26 Jahren innerhalb der ersten zwei Jahre ohne weitere Umstände und ohne jede Begründung zu entlassen: Für die ersten zwei Jahre ist damit Schluss mit der Zumutung für Kapitalisten, sich an lästige Kündigungsfristen halten zu müssen, wenn für ihre Gewinne an Teilen des Personals kein Bedarf mehr besteht. Sie brauchen nicht mehr vor den „prud’hommes“, den französischen Arbeitsschiedsausschüssen bzw. ‑gerichten aufwändig ihr gutes Recht aufs Loswerden der nicht mehr benötigten Leute zu begründen. Und in den ersten beiden Jahren kann es nicht mehr vorkommen, dass ihnen diese staatlichen Instanzen für die Entlassung gewinnmindernde Abfindungszahlungen auferlegen.

Für die Regierung de Villepin ist diese Beseitigung bisheriger Rechte junger Beschäftigter gleichbedeutend mit der Erhöhung ihrer Chancen, einen Job zu bekommen, auch wenn er mit seiner Rechtsänderung nichts anderes tut, als den Unternehmern neue Freiheiten fürs Entlassen zu verschaffen. Das Kapital erhält alle Freiheit, je nach Geschäftsverlauf flexibel ein- und auszustellen, und es kann beim Neueinstellen auch gleich wieder dasselbe Personal verwenden, das es erst neulich entlassen hat: Zwischen demselben Unternehmer und demselben Beschäftigten kann nach Artikel 3,3 des Gesetzes ein solcher Vertrag nach einer Frist von drei Monaten nach Kündigung des ersten erneut geschlossen werden. So ist die Jugend der Grande Nation in ihrem Schaffensdrang endlich nicht mehr durch arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eingeschränkt und kann sich als Manövriermasse der französischen Reichtumsproduktion verwirklichen. Bei einem Arbeitslohn, dessen Bezug von vornherein nicht auf Dauer und Verlässlichkeit angelegt ist, kann sie schauen, wie sie mit ihrem savoir vivre damit zurechtkommt, dass die sehr verlässlich anstehenden Le­benskosten damit nicht auf die Reihe zu kriegen sind. Die Regierung malt diese Chancen in rosigem Licht: In den Augen von Arbeitsminister Gérard Larcher erhält die Jugend durch den neuen Vertrag „einen haltbaren Einstieg“ ins Berufsleben (Libération, 9.2.). Statt in der „Falle beruflicher Unsicherheit“ zu versauern, wird der proletarische Nachwuchs „eine Beschäftigungskarriere starten“, meint Regierungschef de Villepin. Eine wunderbare Karriere! In der werden sich dann Phasen mit kurzfristigen Gelegenheitsjobs und saisonalen Beschäftigungen abwechseln mit Perioden der Jobsuche und des Bezugs staatlicher Alimentierung. Da bei diesem modernen Berufsbild eines Patch-Work-Arbei­ter­lebens schließlich auch Anwartschaften für den Bezug von Sozialleistungen und Rentenansprüche ziemlich ausgedünnt werden, stehen die Lebensperspektiven der nachrückenden Arbeitermannschaft fest: Die Karriere in prekären Arbeitsverhältnissen, die mit Zeiten der Beschäftigungslosigkeit abwechseln, endet dereinst in Altersarmut.

Das Angebot der französischen Regierung an die Jugendlichen besteht so darin, sie anders als bisher unter dem Gesichtspunkt ihrer Brauchbarkeit fürs Kapital zu sortieren: Damit Arbeitgeber nicht von vorneherein Jugendliche, denen gegenüber sie Vorbehalte haben, ob sie denn auch wirklich so willig sind und sich alles bieten lassen, ablehnen, wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, sie im Job zu überprüfen. Sie sind der dauernden Drohung ausgesetzt, bei der geringsten Unbotmäßigkeit oder was ein Arbeitgeber dafür hält, entlassen zu werden. Nicht schon vor ihrem ersten Job, sondern durch ihn soll der proletarische Nachwuchs in Frankreich nach dem Kriterium seiner kapitalistischen Brauchbarkeit durchgemustert werden, das ist die großartige erste Chance, die der Staat ihm eröffnet.

Kein Wunder, dass sich die Betroffenen aufregen und zum Ausdruck bringen, dass ihnen das zu weit geht. Kein Wunder auch, dass vor allem diejenigen unter 26 aufgebracht sind, die bislang noch mit einer Anstellung rechnen konnten, weil sie nicht zu den ausländischen oder den Banlieue-Jugendlichen zählen.

Sie erkennen in der Abschaffung bisheriger Schutzrechte eine drastische Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und wenden sich mit Demonstrationen, aber auch mit massiven Störungen und Zerstörungen gegen den Staat, der ihnen das einbrockt. „Das geht zu weit! Das lassen wir uns nicht gefallen! Dieses Gesetz muss weg!“, so lautet erst mal der im ansonsten sozial dermaßen befriedeten Europa erfreulich ungewöhnliche Impuls ihres Auftretens. Freilich fällt schon auch auf, dass der Protest in all seiner Radikalität in einer entscheidenden Hinsicht eben doch nicht so radikal ist: Gegen den Grundsatz, dass in einer kapitalistischen Marktwirtschaft Stellen einfach nur zu haben sind, wenn sie sich für einen Unternehmer lohnen, hört man keinen Einwand. Nicht die Produktion eines Reichtums, der auf Kosten seiner Produzenten geht, ihren Lebensunterhalt davon abhängig macht, dass sie sich für eine kapitalistische Geldrechnung nützlich machen, andernfalls sie eben gar nichts haben, von dem sie leben könnten, nicht diese in der Rechnungsweise der kapitalistischen Kalkulation systemgemäß verankerte Erpressung ist für die Demonstranten der Skandal. Für skandalös befinden sie leider nur, dass ihr Staat der kapitalistischen Erpressungsmacht mit einem Gesetz Freiheiten eröffnet, die sie bis gestern noch nicht hatte: Dass sie im ersten Arbeitsvertrags ihres Lebens ungleich behandelt werden sollen; dass der Patron ihr vermeintliches Recht als freie Personen missachten darf, wenigstens einen Grund für eine Entlassung erfahren zu dürfen, das empört sie zutiefst. Und so fühlen sie sich berechtigt, die Tagesordnung der Republik mal für ein paar Tage außer Kraft zu setzen.

28.03.06

Atombombe in Hand der Mullahs? Massenvernichtungswaffen nur für uns!

Dokumentation eines Vortrages vom 21.03.2006 aus Bremen

Die Diplomatie von USA und Europa bereitet den Iran zum nächsten Kriegsfall auf der "Achse des Bösen" auf

Literatur:

21.03.06

Meinungsfreiheit

Eine Sendung vom RadioX aus Franfurt/Main zum Thema Meinungsfreiheit.

Download (MP3, ca. 12 MByte)

Quelle: FarbeRot

20.03.06

Die Meinungsfreiheit – ein demokratischer Höchstwert

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 20. März 2006

Da gab es kürzlich ein paar Karikaturen, in denen der Prophet Mohammed als Terrorist dargestellt und damit Muslime überhaupt verdächtigt werden, ein „Sumpf“ des Terrorismus zu sein. Starker Tobak, das sagten nicht nur viele Islamgläubige, sondern auch viele Meinungsmacher hier. Unisono heißt es, „religiöse Gefühle“ solle man nicht mutwillig „verletzen“. Andererseits, so dieselben Meinungsmacher, muss sich die Religion aber auch gefallen lassen, dass sie keinen unbedingten Artenschutz genießt: Der Gläubige mag zwar seinen Gott für das Höchste halten, aber er kann nicht verlangen, dass sich alle anderen auch daran halten – in der Demokratie gilt die Meinungsfreiheit, und die stellt jedem frei, sich unter anderem auch über die Religion kritisch und bis zu einem gewissen Maß sogar abfällig zu äußern. Wenn die Muslime nun gegen „Blasphemie“ der Karikaturen Sturm laufen, so ist ihnen Einhalt zu gebieten, weil sie damit ihre religiösen „Werte“ über die grandiose Errungenschaft der Meinungsfreiheit stellen. Bei der handelt es sich nämlich um einen Höchstwert, mit dem „die Freiheit“ und „die Demokratie“ steht und fällt. Da stellt sich auch die europäische Öffentlichkeit auf einen unversöhnlichen Standpunkt, ruft einen „Kampf der Kulturen“ aus und lässt keinen Zweifel daran, dass sie im Namen dieses „Kulturkampfes“ ebenfalls jede Menge gewaltsamer Übergänge ihrer Staatsgewalten für gerechtfertigt und angebracht hält. Das Ganze hat etwas Lächerliches: So viel Gift und Galle und Aufrufe zur mannhaften Verteidigung der Freiheit, bloß damit man mal über einen Abgott fremder Gläubiger grinsen kann? – Aber offensichtlich geht es um mehr als das: Die Demokratie behandelt den „Wert“ der Meinungsfreiheit als Höchstwert, weil er dafür unverzichtbar ist, wie hierzulande – und gerade im Gegensatz zur Verfasstheit islamischer Staaten – Herrschaft ausgeübt wird. Dazu ein paar kritische Anmerkungen.

1.

Tatsächlich ist die Meinungsfreiheit ein „Wert“ der höheren Art, nach dem kein Mensch einfach von sich aus ein Bedürfnis verspürt. Wer etwas meint und das auch äußern will, wer also etwas mitzuteilen hat, weil es ihm anderen gegenüber auf diese Mitteilung ankommt, der will das tun und nicht dürfen; der fällt ein Urteil oder meldet ein Interesse an. Der will nicht bloß mal etwas gesagt haben, vielmehr geht es ihm um eine Auseinandersetzung: Sein Gegenüber soll dem Urteil zustimmen oder es widerlegen, also den vorgetragenen Gedanken ernsthaft prüfen, und das durch das Urteil begründete Interesse soll er unterstützen oder begründet ablehnen. Wenn die Meinungsfreiheit gefeiert wird, ist von alldem nicht die Rede – da wird gefeiert, dass man überhaupt etwas sagen darf. Auf die Idee, das für toll zu halten, kann man nur kommen, wenn man sich eine über einem stehende Gewalt vorstellt, die einem schon das bloße Meinungsäußern verbieten könnte. Aber immerhin, könnte man jetzt sagen – ist doch besser, wenn man die eigene Meinung äußern darf, als wenn selbst das verboten ist. Klar: Wenn es einem auf das eigene Urteil bzw. Interesse praktisch ankommt, will man nicht schon im Vorfeld niedergebügelt werden. Wenn es tatsächlich eine Instanz gäbe, die einem schon die bloße Äußerung verbietet, dann müsste man gegen die den Kampf aufnehmen – aber doch bloß als Voraussetzung dafür, dass dann das Urteil bzw. Interesse wirksam werden kann. Eine ganz andere Sache ist es aber, wenn es einem auf das Recht auf die eigene Meinung ankommt. Dann ist stillschweigend vorausgesetzt, dass es eine höhere Instanz gibt, die befugt ist und die Macht hat, Rechte dieser Art zu erteilen. Appelliert man an die, dieses Recht einzuräumen, dann handelt man sich damit ein, dass es die gewünschte Freiheit nur gibt, sofern diese Instanz sie gewährt. Wenn diese Instanz den Appell dann erhört und freie Meinungsäußerungen erlaubt, dann hat sie von der Macht, die sie über ihre Bürger mit den freien Meinungen hat, kein Jota zurückgenommen. Und die wird man in der anschließenden Ausein­andersetzung um Einsichten oder nie mehr los.

2.

Das ist nämlich die andere Seite jeder staatlich gewährten Freiheit und nicht nur des Rechts der freien Meinungsäußerung (Art. 5.1 GG): Die Instanz, die diese Freiheit gewährt, behält sich auch vor, den Gebrauch, den die damit Beschenkten von dieser Freiheit machen, nach ihrem Ermessen zu beurteilen und zu regulieren (Art. 5.2 GG). Nach ihrem Ermessen betrachtet und bestraft sie manche Äußerung als verbalen Übergriff gegen sich selbst oder ein anderes von ihr als schutzwürdig beurteiltes Interesse – und verbietet sie oder stellt sie unter Strafe. Damit ist aber das Kommando der übergeordneten Instanz über die Meinungsäußerungen noch lange nicht fertig: Es greift in sämtliche Verstandes- und Willensäußerungen noch viel tiefer ein, gerade indem es jede geäußerte Meinung gleichermaßen gelten lässt. Das heißt nämlich umgekehrt: Der demokratische Staat macht es jedem, der das Recht in Anspruch nehmen möchte, seine Meinung frei zu äußern, zur Pflicht, alle anderen Meinungen – auch diejenigen, die seiner widersprechen – als genauso gültig wie die seine anzuerkennen. Aber immerhin, könnte man wiederum sagen, wenigstens wird einem – vielleicht mit ein paar Ausnahmen – nichts verboten. Bloß: Was hat man davon, wenn man darauf verpflichtet wird, gegenteilige Meinungen anderer als ebenso richtig wie die eigene anzuerkennen? Mit dieser Vorschrift wird jede Äußerung, ob sie nun richtige Einsichten oder den größten Blödsinn ausdrückt, mit jeder anderen gleich gültig, dann ist sie aber – wie alle anderen auch – gleichgültig. Das Urteil oder das Interesse, das eine Äußerung transportieren will, schrumpft darauf zusammen, dass man etwas meinen und sagen darf. So muss man sich mit der Erlaubnis zum Meinen zufrieden geben, als wäre es auf die gemeinte Sache gar nicht angekommen, sondern nur darauf, seine unmaßgebliche Auffassung mal gesagt zu haben.

3.

Dabei geht es der Aufsicht führenden und Freiheit gewährenden Instanz selbstredend nicht um belanglose Ansichten, mit denen die Menschen einander unterhalten, oder Boshaftigkeiten, mit denen sie einander persönlich ärgern wollen. Die prinzipiell gleiche Gültigkeit – also praktische Irrelevanz – aller geäußerten Meinungen knöpft sich praktische Interessen vor, die den Betroffenen wichtig und gesellschaftlich bedeutsam sind. Klar: Jeder darf sagen, wie er sich die Gesellschaft vorstellt und auch, wie er sie geändert haben möchte. Jede in dieser Hinsicht vorgetragene Vorstellung hat ihr Daseinsrecht, aber nur, wenn sie sich an jedem vorgetragenen entgegenstehenden Interesse relativiert. Das heißt: Der Meinungsäußerer darf sich nicht anmaßen, auf die wirkliche, praktische Gültigkeit seiner Meinung zu dringen. Er darf nicht darauf beharren, sich mit anderen interessierten Menschen – diskutierend oder auch streitend – über die Richtigkeit oder Falschheit der vorgetragenen Anliegen verständigen zu wollen, um sie nach Abschluss dieser Auseinandersetzung durchzusetzen. Der Alltag frei meinender Bürger, die sich die Meinungsfreiheit zu Herzen nehmen, spiegelt das genau wider: Alle legen großen Wert auf ihre eigene Meinung, beharren auf ihrem Recht, sie haben zu dürfen, sind beleidigt, wenn sich einer darüber respektlos äußert – und zugleich behandeln sie ihre eigene Meinung als praktisch unbedeutend, wenn sie im selben Atemzug dazu sagen: „Ich mein’ ja bloß …“ oder etwas feiner: „In meiner Sicht / meines Erachtens / meiner Meinung nach…“. Der gesellschaftliche Zusammenhang, in dem sich die Meinungsäußerer befinden, bleibt also von ihren Meinungen völlig unberührt. Der ist und bleibt ihnen vorausgesetzt, der wird beherrscht und geregelt von der Instanz, die die Meinungsfreiheit gewährt. Es ist der Staat, der festlegt, wie viel die unterschiedlichen Interessen, die immer nur als Meinungen daherkommen dürfen, wirklich gelten. Indem der Staat jede Meinung auf praktische Bedeutungslosigkeit festlegt, ihnen also den Übergang zur praktischen Durchsetzung untersagt, folgt er den Interessen und Berechnungen, die er für sich als die gültigen definiert und durchsetzt. Zu Ende gedacht läuft ‚Meinungsfreiheit‘ also darauf hinaus: Die demokratische Staatsmacht gewährt allen Bürgern gleichermaßen das Recht des freien Meinens – und eben so verschafft sie sich ihre grundsätzliche Freiheit, über angemeldete Interessen entweder als bloße Meinungsäußerungen hinwegzugehen oder sie praktisch ins Recht zu setzen. So verpflichtet sie alle Bürger gleichermaßen auf den Respekt vor der Freiheit ihres Staates, sein Interesse gegen alle privaten durchzusetzen.

4.

Die Freiheit der Meinungsäußerung gehört tatsächlich zu dem eigentümlichen Verhältnis beschränkender Anerkennung, in dem die moderne bürgerliche Staatsgewalt zu ihren Bürgern steht: Sie gewährt denen ein Recht auf ihr Interesse. Zugleich verlangt sie von ihnen, dieses Interesse zu relativieren; sie erlaubt ihnen nicht, sich untereinander über die Gültigkeit ihrer individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten auseinander zu setzen, sich auf ein Resultat zu einigen und dies dann auch praktisch werden zu lassen. Von vornherein mutet die Staatsgewalt ihnen zu, die Regelung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen ausschließlich der höchsten Gewalt zu überlassen. So genießen die Bürger zwar „die Freiheit“, aber das Kommando über die materiellen Bedingungen dieser Freiheit liegt ganz bei der Staatsmacht. Sie gewährt ihren Untertanen Anerkennung, aber in einem sehr abstrakten Sinne, nämlich unter prinzipieller Absehung von allem, was die brauchen, wollen und können, und emanzipiert sich damit von deren materiellen Interessen. In diesem Verhältnis, das der Staat zu seinen Bürgern eingeht, in diesem Gewähren einer abstrakten Freiheit, ist das Recht auf freies Meinen und Sich-Äußern enthalten – einschließlich der Maßregel, dass der Mensch sich schon damit gut bedient finden soll, sich ungehindert geistig auskotzen zu dürfen.

Das gilt als historischer Fortschritt gegenüber Herrschaftsverhältnissen, in denen eine auf Herkunft oder religiöse Vorschriften gegründete Autorität jedem seinen gesellschaftlichen Platz und Stellenwert zuweist, wo die Anerkennung des einzelnen davon abhängt, dass er seinerseits den religiösen Glauben der herrschenden Gewalt übernimmt und sie aus ihm heraus als gottgewollt anerkennt. Darüber sollte man aber doch nicht ganz die äußerst begrenzte Reichweite dieses Fortschritts vergessen: Die demokratische Obrigkeit hat eingesehen, dass es für den staatsbürgerlichen Gehorsam nicht nur unnötig, sondern vielfach sogar hinderlich ist, wenn sie ihren Bürgern vorschreibt, von welchem Gott sie sich den Gehorsam hienieden befehlen lassen sollen. Sie stellt es jedem frei, sich auf dem Markt der religiösen Möglichkeiten den Gott auszusuchen, von dem er sich sagen lässt, dass die Unterwerfung unter das weltliche Regiment gottgefällig ist. Ja – Gipfel der Freiheit –, er braucht nicht einmal an einen Gott zu glauben, sondern darf sich ersatzweise im humanistischen Wertehimmel das höchste Prinzip auswählen, aus dem er dasselbe deduziert, nämlich dass das menschliche Zusammenleben „ohne ein staatliches Gewaltmonopol undenkbar“ sei…


Mehr zu diesem Thema:

„Viel Lärm um ein paar Zeichnungen zum Thema ‚Mohammed‘ und ein Kreuzzug für die Meinungsfreiheit
in GegenStandpunkt 1‑06 (erschien am 17. März 2006)

5 Wochen Streik bei AEG: Der härteste Arbeitskampf seit Jahrzehnten – für den abgefederten Fall in die Arbeitslosigkeit

Dokumentation eines Vortrages vom 09. März aus Nürnberg

Warum der Kampf gegen die kapitalistische Wirtschaftsweise nötig, der Kampf um Arbeitsplätze aber unmöglich ist

Vortragsankündigung

Download (MP3, ca. 25 Mbyte)

Gliederung:

  • Der Kampf um Arbeitsplätze ist ein Fehler
  • Für Arbeitsplätze kann man nicht kämpfen
  • Der Kampf gegen Entlassungen wäre ein Kampf um die Macht in der Ökonomie
  • Der Kampf um die Macht wäre kein Kampf für Arbeitsplätze, sondern um das Ziel der Produktion
  • Diskussion

15.03.06

Streiks bei AEG und im Öffentlichen Dienst

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 13. März 2006

5 Wochen Streik

  • bei der AEG für den abgefederten Fall in die Arbeitslosigkeit
  • im öffentlichen Dienst gegen den arroganten Kommandostil von Ministerpräsidenten und die Gutsherrenart von Oberbürgermeistern

Man glaubt es kaum: Deutsche Gewerkschaften streiken. Und zwar nicht bloß symbolisch und ein bisschen, sondern richtig. Die IG-Metall legt in Nürnberg bei AEG den Betrieb lahm, weil er ins Ausland verlagert werden soll, und im öffentlichen Dienst organisiert die zweitgrößte Gewerkschaft ver.di in immer mehr Bundesländern Arbeitsniederlegungen gegen die Erhöhung der Wochenarbeitszeit und die Streichung von Zulagen. Dabei setzt sie sich über den öffentlichen „Sachverstand“ hinweg, demzufolge Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwar gute Gründe zur Unzufriedenheit haben mögen, ein Streik deswegen aber noch lange keine guten Gründe auf seiner Seite hat. Klar, man ist voller Verständnis für Müllmänner, die es schwer, und für Kita-Mitarbeiterinnen, die nicht viel Geld haben und die mehr brauchen. Aber wenn die zuständigen Minister und Stadtkämmerer beschließen, an den Beschäftigten zu sparen, dann gibt es aus Haushaltskassen, die wegen eben dieser Beschlüsse „leer“ sind, auch nichts zu verteilen. Auch die Beschäftigten im Nürnberger AEG-Werk finden jede Menge Verständnis: Ihr Standort ist dem Vernehmen nach rentabel und wird bloß geschlossen, weil in Polen und Italien noch mehr Profit zu machen ist. Aber auch hier weiß der „Sachver­stand“: Nicht Profitgier des schwedischen Konzerns sei für die Verlagerung verantwortlich, sondern der „gnadenlose Konkurrenzkampf“ auf den Weltmärkten. Also brächten in beiden Fällen Streiks nichts.

Alles Verständnis der Öffentlichkeit mündet also in die Aufforderung ein, sich dem zu fügen, was die öffentlichen und privaten Arbeitgeber verlangen. Dabei ist es nicht ohne, was in den Unternehmen inzwischen so an Sitten im Umgang mit den Beschäftigten eingerissen ist.

· Da mag die Betriebsleitung beim AEG-Werk in Nürnberg, das geschlossen wird, zuerst einmal von einem Sozialplan nichts wissen. Ein solcher Plan ist üblicherweise das tolle Angebot, sich doch in einer anderen Werksniederlassung – womöglich Hunderte km entfernt und für weniger Lohn – nützlich zu machen oder geregelt in eine mit Abfindungszahlung abgefederte oder per Beschäftigungsgesellschaft aufgeschobene Arbeitslosigkeit überführt zu werden. Von dem Streik, mit dem die Gewerkschaft daraufhin einen Sozialtarifvertrag erkämpfen will, lässt sich die Firma eine Zeit lang überhaupt nicht beeindrucken und bietet dann ein „großzügiges Sozialpaket von 100 Millionen“ an. Weil die Streikenden sich damit aber nicht abspeisen lassen wollen, erinnert die Firma sie daran, dass die bestreikten Arbeitsplätze immer noch ihr gehören. Sie „droht damit, die für das Ende 2007 geplante Werksschließung um ein Jahr vorzuziehen“ (FAZ, 14.2), wenn sie sich weiter wehren.

· Wie man mit dem Novum eines tariflosen Zustandes in der öffentlichen Tariflandschaft das Lohnniveau aufmischt, führen die Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich vor. Bei denen gibt es seit Oktober letzten Jahres den famosen „Jahrhundert-Tarifvertrag“, in dem „Zulagen gestrichen, Jahresarbeitszeitkonten (38,5 Stunden) eingerichtet, neue Niedriglohngruppen installiert wurden. Und auch die unterschiedliche Bezahlung je nach Leistung ist jetzt möglich.“ (Die Zeit 6/2006) Dieses Machwerk haben die Länder mitverhandelt, aber dann die Unterschrift verweigert. Nicht weil sie dagegen waren, sondern weil es ihnen so gut gefiel, dass sie in ihrem Heißhunger auf Mehrarbeit und Lohneinsparung gleich noch mehr davon wollten, nämlich 40 oder 42 Stunden Arbeitszeit und die Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern. Und wie kriegt man das hin? „Jeder Tag ohne Tarifvertrag ist ein guter Tag und wird genutzt.“ (Möllring, Niedersachsens Finanzminister, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder [TdL], FAS, 12.2.) Man tastet die Altverträge der Landesbeschäftigten nicht an und gewährt ihnen die Gnade des Auslaufmodells, neue Arbeitskräfte werden dagegen zu den einseitig festgesetzten neuen Bedingungen eingestellt. Das schafft neue Fakten, die in künftigen Tarifverhandlungen schon wegen der „Gerechtigkeitslücke“ zu berücksichtigen sind!

· Was die Länder wollen, das können auf ihre Weise auch die Gemeinden: Sie nützen aus, dass der gerade abgeschlossene Tarifvertrag eine Ausnahmeklausel zur Arbeitszeit enthält, die ihnen die Freiheit zur Kündigung der Arbeitszeit-Regelung gibt. Sie wollen nicht bloß eine begrenzte Zahl von Extravorteilen an unbezahlter Arbeitszeit für sich herausholen, sondern diesen Vorteil allgemein durchsetzen und praktizieren ihr gutes Recht als Arbeitgeber, den Sonderfall einfach zum Regelfall machen zu dürfen!

Wo ver.di gegen diese „lächerlich wenigen“ und deswegen angeblich locker „zumutbaren 18 Minuten unbezahlte Mehrarbeit am Tag“ (FAZ, 7.2.) Streiks organisiert, wird den Gemeindebediensteten vom Präsidenten des Städtetages, Münchens SPD-Oberbürgermeister Ude, die schöne Alternative vorbuchstabiert, sich entweder durch Outsourcing bei privaten Arbeitgebern oder statt Outsourcing bei Vater Staat schlechter zu stellen. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber kündigt den Austritt aus der TdL an, wenn die Mehrheit der Länder nachgeben sollte. Er droht, die Arbeitsbedingungen ohne jede Tarifbindung zu diktieren, wenn er von ver.di nicht die tarifvertragliche Zustimmung zu den 42 Arbeitsstunden bekommt, die der Freistaat Beamte und neu eingestellte Angestellte bereits arbeiten lässt.

Kein Wunder, dass es den Leuten reicht. Wie sollte ihnen die Verschärfung ihrer Arbeitsbedingungen, ergänzt um bescheideneren Lohn auch nicht stinken?! Die Gewerkschaft organisiert die Empörung ihrer Mitglieder und fährt in den Urabstimmungen beeindruckende Zustimmungsraten ein. Der ganze Impuls des Aufbegehrens wird vom DGB-Chef auf den Begriff gebracht: „Irgendwann ist das Maß voll.“ (Sommer, SZ, 4.2.) – und in diesem Begriff liegt dann auch die Schwäche des gewerkschaftlichen Auftrumpfens: Es ist nämlich defensiv und sehr nachgiebig.

Erstens verrät rückblickend „der erste Arbeitskampf im öffentlichen Dienst seit 14 Jahren“ (FAZ, 7.2.), was ver.di seit all den Jahren an Rationalisierungsrunden, Arbeitsverdichtungen, Lohnkürzungen, Outsourcing usw. hingenommen hat. So ist im bekanntlich so arbeitsplatzsicheren öffentlichen Dienst inzwischen kein Arbeitsplatz mehr sicher und auf den verbliebenen Stellen machen zwei Leute die Arbeit von früher fünf. Nicht besser bei den Metallern und ihrem Streik bei der AEG, wo das Lohnniveau in den letzten Jahren gemäß dem Pforzheimer Abkommen in Tarifverträgen auf Armutsniveau herunterreguliert worden und das Arbeitstempo rasant gestiegen ist.

Zweitens soll durch den Streik auch nichts von dem rückgängig gemacht werden, was sich an Mehrarbeit mit Lohnsenkung in den letzten Jahren angesammelt hat. Eine Revision des für die Betroffenen wenig bekömmlichen Umstands, dass „die Lohnstückkosten in der rot-grünen Regierungszeit um zehn Prozent gefallen“ sind (Spiegel 6/2006), kommt für die IG Metall nicht in Frage. So viel Mitgliederverarmung musste und muss man weiterhin hinnehmen. Auf den Putz haut sie bei AEG, wenn alles zu spät ist, weil der Konzern die Beschäftigten für seinen Profit überhaupt nicht mehr braucht. Dann wehrt sie sich mit aller Kraft, fordert, um das Allgemeinwohl besorgt, dass der Betrieb einfach nicht sterben, die Region nicht verelenden dürfe, und rechnet der Firma vor, dass sie mit 400 Millionen Euro für einen Sozialtarifvertrag doch viel günstiger davonkomme als sich vor Arbeitsgerichten einer Flut von Prozessen wegen der Kündigungen erwehren zu müssen. – ver.di empört sich, dass die öffentlichen Arbeitgeber „statt die Möglichkeit des neuen Tarifvertrags für eine flexible und kostengünstige Arbeitszeitgestaltung zu nützen, sogleich die Arbeitszeitbestimmungen komplett gekündigt“ haben (ver.di-Vor­stands­mitglied Martin, FAZ, 7.2.) Damit unterschreibt die Dienstleistungsgewerkschaft alle Verschlechterungen des Verhältnisses von Lohn und Leistung punktgenau bis zum Datum der letzen Tarifvereinbarung. Aber ab dann lässt sie sich definitiv nichts mehr an Rücksichtslosigkeit von öffentlichen Arbeitgebern gefallen, ‚verschärft den Ton‘ und klagt mit der Parole ‚38,5 muss bleiben!‘ das alte Zeitmaß an kostengünstiger Arbeiterflexibilität samt Ausnahmeregelungen à la carte als Segen für die eigene Klientel ein.

Drittens laufen die gewerkschaftlichen Verhandlungsführer da zu großer Form auf, wo sie mitten im Streik der Gegenseite unzumutbare Verstöße gegen guten Stil und höfliche Sitten im Klassenkampf vorhalten können. Die IG Metall in Nürnberg jammert über das Fehlen „einer Delegation mit Entscheidungskompetenz am Verhandlungstisch“ samt „klarer Botschaft des Konzerns“ (FAZ, 14.2.), und tief empört prangert ver.di den arroganten Kommandostil von Ministerpräsidenten und die Gutsherrenart von Oberbürgermeistern an, die „selbstherrlich“ einen geschlossenen Tarifvertrag nicht unterschreiben bzw. ‚bloß‘ vier Monate später selbigen kündigen. Dagegen wird gestreikt, was das Zeug hält, „bis die Arbeitgeber einsehen, dass sie den Beschäftigten nicht einfach befehlen können, wie lange gearbeitet wird.“ (Bsirske, ebd.)

Damit macht die Gewerkschaft viertens den Streikwillen zu einer Frage der gewerkschaftlichen Ehre und wirbt konsequenterweise für ihr Anliegen nicht mit dem Interesse an Lohn und Arbeitszeit. Umgekehrt geht sie mit antimaterialistischen Rechtfertigungen für den Streik bei Mitgliedern und in der Öffentlichkeit hausieren. Die Parolen bei der AEG bedienen voll die nationale Gemütslage, wenn darauf herumgeritten wird, dass da ein schwedischer Konzern deutsche Arbeitsplätze nach Polen und Italien verschiebt! Ein Kapitalkonzern mit deutschem Ahnenpass, der einfach bloß die Nürnberger Niederlassung platt macht, wäre das eher nach dem Geschmack der IG Metall?! Und ver.di beschwert sich allen Ernstes, dass Arbeitszeitverlängerung und Lohnkürzung zur Schädigung der kreuzbraven Leistungsbereitschaft ihrer Mitglieder führten und damit „unser“ Gemeinwesen beeinträchtigten: „Die ständigen motivationsschädigenden Kürzungen im öffentlichen Dienst müssen aufhören.“ (Bsirske, ver.di-Vorsitzender, Spiegel 6/2006). Solche Streikbegründungen mit dem Dienst am Allgemeinwohl sind schon das halbe Unterwerfungsangebot an die Unternehmerseite.

Es reicht diesen Gewerkschaften nicht, dass ihre Streiks von dem armseligen Stolz leben, sich nicht alles gefallen zu lassen, und das klägliche Anliegen verfolgen, – wenn möglich – den hingenommenen Schaden ein wenig zu begrenzen. Auf diesen schlechten Zweck satteln sie einen noch schlechteren drauf und werden politisch. Die Gewerkschaften bringen sich und ihre Macht in Erinnerung und pochen auf ihren Beitrag zum Funktionieren der Klassengesellschaft: „Wer glaubt, die Gewerkschaften spielen keine Rolle mehr in diesem Land, der irrt gewaltig.“ (Bsirske, Spiegel 6/2006) Mit zuständig zu sein bei der Abwicklung der beständig anfallenden Schadensfälle des proletarischen Fußvolkes, die Verelendung echt „sozial“ und „gerecht“ zu betreuen – bei all dem ein Wörtchen mitzureden und für diese „gestaltende Rolle“ anerkannt zu werden, dieses Recht lässt sich unsere Gewerkschaft nicht so einfach wegnehmen.

10.03.06

Arbeitslosenzahlen gehören richtig interpretiert! Familienförderung saniert den Arbeitsmarkt!

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 06. März 2006

Wie in der Großen Koalition die soziale Frage mächtig vorankommt - Teil 2

Ende Januar wird die offizielle Arbeitslosenzahl verkündet: Sie liegt wieder über 5 Millionen. Das ist zwar einerseits bedauerlich, kann aber andererseits die positive Stimmung nicht grundsätzlich trüben. Denn es kommt – wie immer – auf den richtigen Vergleich an: Zwar werden mehr Arbeitslose gezählt als im Vormonat, aber weniger als im Januar letzten Jahres. Außerdem kennt man wieder einmal lauter ganz spezielle einmalige Besonderheiten, die unbedingt bei der Interpretation der Arbeitslosenzahlen berücksichtigt werden müssen. In diesem Januar war das z. B. die Tatsache, dass ab Februar 2006 die Laufzeit des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer verkürzt wird. Klar, dass dann die „älteren Arbeitnehmer noch schnell die Chance nutzen und sich in die Arbeitslosigkeit abmelden“ bzw. die Betriebe, die „ihre Belegschaften verjüngen wollen, das eben gerade jetzt zu diesem günstigen Zeitpunkt in die Tat umsetzen“. Entlassungen auf Vorrat finden also statt, was die Zahlen der Arbeitslosenstatistik erhöht – aber so was kennt man als Arbeitslosen-Statistiker, findet es völlig normal und nennt es „Sondereffekt“, der zu berücksichtigen ist. Weniger zu berücksichtigen ist dagegen die Frage, wie man als „älterer Arbeitsloser“ mit „längerem Arbeitslosengeld I“ eigentlich so lebt.

Die Aussicht, als Hartz-IV-Empfänger über die Runden kommen zu müssen, ist auf jeden Fall so abschreckend, dass alles andere schon als Glück gilt. Völlig unerheblich ist auch die Frage, wer die Arbeit erledigt, die die „auf Vorrat“ Entlassenen nicht mehr machen – dass das zu Lasten der „Beschäftigten“ geht, zählt nichts im Vergleich zum Glück einer „Beschäftigung“. Noch so ein „Sondereffekt“ ist auch in diesem Januar wieder einmal eine Jahreszeit namens „Winter“, die sich Jahr für Jahr überraschend übers Land legt und sich immer wieder von neuem verfälschend auf die Arbeitslosenzahlen auswirkt: Er bricht entweder zu früh oder spät, zu heftig oder zu mild aus – dann werden die Leute früher oder später entlassen, manchmal auch gar nicht erst eingestellt – und schon hat das unabsehbare Folgen für die Nürnberger Statistik.


Das Erklärungsmuster ist altbekannt: Die jeweilige Höhe der aktuellen Arbeitslosenstatik muss im Lichte spezieller Besonderheiten des jeweiligen Monats gesehen werden – womit dann hinreichend klargestellt ist, dass allein aufgrund der Höhe der Arbeitslosenzahl keine Rückschlüsse auf den Arbeitsmarkt insgesamt möglich sind. Altbekannt ist auch der Rückschluss, der seit Jahren aus steigenden Arbeitslosenzahlen gezogen werden muss: Die Arbeitslosigkeit im Lande muss – entschlossener denn je – mit sinkendem Lohnniveau und „Deregulierung des Arbeitsmarkts“ bekämpft werden. Neu ist in diesem Januar allerdings, dass sich in der demokratischen Öffentlichkeit – außer den notorischen Stänkerern von der Opposition, die das ihrem parlamentarischen Handwerk schuldig sind, – so gut wie niemand findet, der den optimistischen Ausblick madig machen will, den die neuen Hoffungsträger in der großen Koalition verkünden. Nein, zu diesem Jahresbeginn lassen „wir“ uns nicht die Stimmung durch die Zahlen aus Nürnberg verderben. Denn im Unterschied zum Januar vor einem Jahr mit seiner miesen Stimmung haben wir jetzt – offiziell gezählt – zwar kaum weniger Arbeitslose im Lande, aber diesmal lautet die Botschaft der „Sondereffekte“ ganz eindeutig: Man muss sie nur aus der Statistik herausrechnen, und schon sieht man, dass es „aufwärts“ geht am Arbeitsmarkt“! Und wem verdanken wir das?!


Kaum im Amt, hat sich die neue Regierung noch einen weiteren Geniestreich ausgedacht: Mit Steuerpolitik gleichzeitig Familie und Arbeitsmarkt fördern, heißt die Parole! Dass die deutsche Familie gefördert werden muss, ist klar. Denn das deutsche Volk ist bekanntlich vom Aussterben bedroht. Es braucht demzufolge „Kinder statt Inder“; und vor allem aus den besseren Kreisen. Denn gerade die akademisch Gebildeten versagen in Sachen nationaler Nachwuchsproduktion. Dabei sind Deutschlands Akademiker dafür vorgesehen, die Zukunft der Nation zu sichern. Das machen sie am besten, indem sie erstens an sau-innovativen Arbeitsplätzen das Wirtschaftswachstum voranbringen und zweitens nebenher noch jede Menge hochbegabter Kinder in die Welt setzen. Dazu muss man sie natürlich seitens der Regierung erst einmal befähigen – durch staatliche Unterstützung in Form von Steuerleichterungen. Und damit diese Steuererleichterungen auch so richtig die Konjunktur ankurbeln und – vor allem – Arbeitsplätze schaffen, muss man die Familie nur konsequent als Arbeitsplatzbeschaffungs-Instrument ins Auge fassen. Damit ist ein großer steuer-familien-arbeitsmarktpoliti­scher Wurf gelungen: Die Steuererleichterungen für Doppelverdiener sollen dafür sorgen, dass die für ihre Kinderbetreuung zukünftig nicht mehr schwarz bezahlte Haushaltshilfen anstellen, sondern „sozialversicherungspflichtige Stellen im haushaltsnahen Bereich“ schaffen. Die Wiederauferstehung des Hauspersonals für die besseren Leute aus der „guten alten Zeit“ als Lösung der Probleme des kapitalistischen Arbeitsmarkts; der Bourgeois als Privatmann nimmt dem globalisierten Kapitalismus die Arbeitslosen ab – so sieht die modernste Fassung unserer glorreichen „Dienstleistungsgesellschaft“ aus. Nebenbei kommt so auch die Frauenemanzipation schön voran: Die besserbezahlte Mutti kann sich voll steuer-erleichtert ihrer Karriere widmen, und die mies bezahlte Dienstkraft im Haushalt steuert nicht nur Beiträge für die Sozialkassen bei, sondern sie zählt endlich auch als Frau und als ganz legal berufstätige dazu.

Dieser wunderbare Plan lässt sich dann doch nicht ganz so wie ursprünglich geplant in der Koalition durchsetzen. Die Sozis vermissen wieder einmal die „soziale Gerechtigkeit“ und verlangen „Berücksichtigung der schlechter verdienenden Alleinerzieher“. Etliche Herren von CDU und CSU, denen Karrierefrauen schon seit jeher suspekt sind, sehen ihr „klassisches Frauen- und Mutterbild“ vor die Hunde gehen. Der Kompromiss, der schließlich gefunden wird, ist dann aber doch genau so genial wie der ursprüngliche Einfall: Es kommen nämlich alle in der Gesellschaft verbreiteten „Familienmodelle“ zum Zuge. Alleinerziehende Alleinverdiener, doppelverdienende Akademikerpaare und die „klassische Alleinverdiener-Ehe“ im CSU-Sinn, alle können in Zukunft ein Dreiviertel Kind oder so ähnlich von der Steuer absetzen, ohne dass sich an der Gesamtsumme, die der neue Finanzminister für dieses großherzige Projekt eingeplant hat, etwas ändert.

Dass durch dieses steuerpolitische Kunstwerk der Familienförderung die nationale Nachwuchsproduktion einen deutlichen Aufschwung nehmen wird oder gar eine nennenswerte „Belebung des Arbeitsmarktes“ zustande kommen könnte, halten alle Experten für ausgemachten Quatsch. Dass die dafür vorgesehene Fördersumme von knapp einer halben Milliarde Euro ein Witz ist, haben sie längst an den mickrigen Summen vorgerechnet, die durchschnittliche Musterfamilien als Steuerentlastung zu erwarten haben. Alle Kenner der Materie sind sich einig: Hier handelt es sich um „Symbolpolitik“. Doch dieses Schimpfwort aus der verflossen Schröder-Ära bekommt jetzt ein positives Vorzeichen und damit eine wegweisende Bedeutung: Ein wichtiges Signal wird gesetzt, wo die sozialen Brennpunkte unserer „überalterten Gesellschaft“ liegen. Und wem haben wir das zu verdanken?!

So führt die Große Koalition die Stimmung im Land zu immer neuen Höhenflügen. Wer mag da noch fragen, wer eigentlich was davon hat, wenn die soziale Frage in und für Deutschland so machtvoll „durchregiert“ vorangebracht wird? Wir lassen uns die gute Laune doch nicht durch solche miesepetrigen Fragen verderben!