" /> Kommunismus.net: Dezember 2005 Archives

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23.12.05

Was Marxisten über Weihnachten zu sagen haben

Eine weihnachtliche Sendung von RadioX gibt's es hier...

Quelle: FarbeRot

14.12.05

Die „Armutsbekämpfung“ macht Fortschritte

Vortrag vom 08.12.2005 aus München

10 Schuldenerlasse hat es seit 1996 gegeben – seither ist zur „Dritten Welt“ eine „Vierte“ und eine „Fünfte“ hinzugekommen

Referent: Michael Horn - Redakteur der Zeitschrift GegenStandpunkt
Ankündigung: gibt es hier.. (PDF)
Quelle: ArguDiss

Hier gibt es den Vortrag zum Download. (MP3, 38 MByte)

13.12.05

Sozial ist, was Arbeit schafft!

Vortrag vom 14.09.2005 aus München

Demokratische Wahlkämpfer unterrichten das Volk

  • über die hohe Bedeutung der Arbeit in der Marktwirtschaft und
  • - über die schäbige Rolle der Arbeit im Kapitalismus

Gliederung:

  • Vorbemerkung - Die Absurditäten des Dogmas "Sozial ist, was Arbeit schafft"
  • Auskünfte über die hohe Bedeutung der Arbeit
  • Die schäbige Rolle der Arbeit für die Produktion des Reichtums im Kapitalismus - Grund der Reservearmee, ihre Rolle für die Verfügung des Kapitals über die Arbeiter - Die (aktuellen) Leistungen des Sozialstaates für die Herrschaft des Kapitals über die Arbeit - Faschismus vs. Demokratie
  • Die demokratische Bewältigung der Unzufriedenheit von unten - Wahlkampf - Anmerkungen zur Linkspartei und zur schäbigen Rolle des Sozialen

Diesen Vortrag gibt es hier zum Anhören... (MP3, 21 MByte).

12.12.05

Die neue Regierung und der Staatshaushalt

RadioX-Sendung "Die neue Regierung und der Staatshaushalt" vom 06.12.2005

Download: MP3 (12 MByte)
Quelle: FarbeRot

09.12.05

Die Reform der UNO - Teil 2

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 31. Oktober 2005

Der Kampf des Völkerrechts in seiner aktuellen Phase

Die Ausführungen zum Völkerrecht in der letzten Analyse lassen sich so zusammenfassen:
Dieses Recht, verkörpert in der UNO, stellt die Politik der Nationen bei der Verfolgung ihrer Interessen unter einen förmlichen und gemeinsam beschlossen Rechtsvorbehalt. Mit diesem Vorbehalt wird jedes Interesse zum Einmischungsgegenstand der völkerrechtlich Vereinten Nationen gemacht. Sie sind gemeinsam die Prüfungsinstanz, die das Treiben der Staaten auf Genehmigungsfähigkeit hin untersuchen. Die in ihrer Konkurrenz aufeinander prallenden Gegensätze sollen damit in eine Verlaufsform gebracht werden, mit der diese Konkurrenz zu einer haltbaren Dauerveranstaltung wird, die die gewaltsame Unterbrechung, soweit es geht, hinausschiebt.

Das gilt auch und gerade für die Mächtigen: Sie haben zwar andere Freiheiten als andere, ihnen genehme Resultate der Konkurrenz zu erzwingen, aber dem steht gegenüber, dass eine geregelte Konkurrenz, die alle rechtsförmlich aufeinander verpflichtet, gerade der Entfaltung ihrer Macht in dieser Konkurrenz Vorschub leistet – der zentrale Leitsatz des Völkerrechts: „Pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“), kommt gerade ihnen zugute. Der alte Widerspruch bleibt jedoch: Da es keine über den Staaten stehende Staatsgewalt gibt, die das souveräne Recht eines jeden Staates, sein Nationalinteresse über geschlossene Verträge zu stellen, ausschaltet, steht die angepeilte Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit der Konkurrenz auch wieder auf sehr schwachen Füßen. Es sei denn, die Staaten bevollmächtigen durch gemeinsamen Beschluss ein Gremium über sich, an das sie das Aufpassen, dass sich ans Völkerrecht gehalten wird, delegieren. Dieses Gremium existiert innerhalb bzw. an der Spitze der UNO: der Weltsicherheitsrat mit seinen 5 Veto-Mächten. Die historischen Gründe, warum die Welt – nicht ganz freiwillig – diese Mächte dazu bestellt hat, liegen im letzten Weltkrieg und im Kalten Krieg und sollen jetzt nicht weiter interessieren. Klar ist aber, das sie ohne die Macht, über die sie verfügen, es nicht geworden wären. Klar ist damit auch, dass damit der Widerspruch des Völkerrechts auf die Spitze getrieben ist: In dieser Quasi-Weltregierung sind ja gerade die härtesten Gegensätze versammelt; die ökonomische, politische und militärische Stärke dieser Staaten ergibt sich aus ihrer Konkurrenz gegeneinander und bewegt sie nicht plötzlich zu einem harmonischen Miteinander – zugleich haben sie aber auch einen guten Grund für Kooperation: Ihnen fällt nun die Befugnis zu, über Recht und Unrecht im internationalen Verkehr zu entscheiden, sie sind in aller Form ermächtigt, ihre politischen Kalkulationen in weltweit verbindliche Rechtspflichten zu übersetzen; und sie entscheiden, wann rechtmäßige Gewalt gegen andere Staaten einzusetzen ist. Dafür braucht es nur eine, allerdings entscheidende Voraussetzung: Sie müssen sich einig sein. Das heißt: Einseitig kann keiner das Völkerrecht festlegen oder weiterschreiben, dann nämlich, wenn die anderen sagen, dass er damit doch bloß sein nationales Interesse durchdrücken will – Völkerrecht gibt es nur im Konsens der Fünf. So ist in einem ewigen Streit das Völkerrecht fortgeschrieben worden, in der Fortschreibung spiegelte sich das Kräfteverhältnis zwischen den Veto-Mächten und dessen Veränderungen wider – und ist nun an einem Punkt angelangt, wo die USA grundsätzlich unzufrieden mit dem ganzen Apparat sind.

Sie wollen nämlich, dass UNO und Völkerrecht als Instrumente funktionieren, mit denen die amerikanischen globalstrategischen Problemdefinitionen verallgemeinert werden und die für deren Anerkennung sorgen – als da wären: „Kampf dem Terrorismus“ und von den USA angeleitete Identifizierung, Ächtung und Bekämpfung von „Problemstaaten“ oder auch „Tyranneien“. Da hat die UNO als Vermittlungsgremium zu funktionieren, in dem die jeweils von den USA für nötig erachteten Ad-hoc-Koalitionen der „Willigen“ zusammengestellt werden, und sie hat dafür zu sorgen, dass die Nicht-Beteiligten stillhalten und den Koalitionen keinen Widerstand entgegensetzen, also faktisch in sie eingebunden sind. Wie sie die Verpflichtung der UNO und darüber der ganzen Staatenwelt auf ihre Weltordnungspolitik durchsetzen wollen, haben die USA schon früher deutlich ausgedrückt: Entweder lassen sich die Staaten – verbündete wie konkurrierende – auf diese Kooperation ein oder die USA lassen sie links liegen, bescheinigen ihnen „Irrelevanz“, was nicht bloß Gleichgültigkeit bedeutet, sondern sehr wohl auch Gegnerschaft. So kommen die USA auf ihre Weise auf den harten Kern des Völkerrechts: Wenn sie die Staatenwelt mit der erpresserischen Alternative konfrontiert: „Kooperiere mit mir oder du bist irrelevant!“, dann deuten sie auf ihre überlegene Gewalt und sagen klipp und klar, dass sie sich ans Völkerrecht dann und nur dann halten, wenn es sich als Mittel erweist, dem Rest der Staatenwelt einen Konsens aufzunötigen, der nichts anderes beinhaltet als die weltordnungspolitische Linie der USA. Und umgekehrt gilt: Wenn die USA sich aus der UNO zurückziehen, dann verliert die ja das entscheidende Mittel, das Völkerrecht auch durchsetzen zu können, und sie kann sich einsargen lassen. Das ist – unter Einbeziehung der gesamten Staatenwelt – die neue Kampfrunde in Sachen ‚Gültigkeit des Völkerrechts’. Diese Kampfrunde verstehen die USA als Druck und Test auf die Staatengemeinschaft, sich dem Völkerrecht, so wie sie es verstehen, unterzuordnen, die UNO-Führung soll sich darum bemühen, alle anderen zu Wohlverhalten im US-Sinne zu bewegen – leistet sie das nicht, sind ihre Bemühungen „irrelevant“. Wie gesagt: Amerika droht mit seiner überlegenen Gewalt – aber eben so macht es zugleich das interessante Angebot, den Widerspruch des Völkerrechts endlich aufzulösen: Dessen „Pferdefuß“, dass es kein Gewaltmonopol gibt, das die völkerrechtlich verpflichteten Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts zwingt, bzw. dass es nur in Form der 5 konkurrierenden Veto-Mächte existiert, ist dann beseitigt, wenn die „Völkerfamilie“ den Zusammenschluss von 'Völkerrecht' und 'Gewaltmonopol der USA' anerkennt – dann garantieren die USA den „internationalen Frieden“, was heißt: Es gibt ein für allemal nur noch rechtmäßige Kriege.


Dieses Programm der US-Regierung haben die imperialistischen Konkurrenten voll verstanden. Und sie haben auch entdeckt, wie sie das für sich ausnutzen können. Der Art und Weise, wie die USA der UNO zwar „Irrelevanz“ androhen, aber in ihr und mit ihr die „Völkerfamilie“ zu pro-amerikanischem Wohlverhalten hindrücken wollen, ist ja zu entnehmen, dass die USA darauf Wert legen, ihre Definition des Völkerrechts von aller Welt unterschrieben zu bekommen – dem Anspruch auf Gefolgschaft entspricht die Unterschrift der Konkurrenten als Bekenntnis zur Gefolgschaft; erst durch Letztere wird Ersterer zum neuen, nicht nur proklamierten, sondern allgemein anerkannten und damit gültigen Völkerrecht.

Diesem Anspruch erteilt kein Staat, auch und gerade kein bedeutender, eine Absage – aber für Zustimmung und Kooperation wird ein Preis verlangt. Die bedeutenden Staaten – die Euros, Russland und China – müssen „realpolitisch“ die überlegene US-Gewalt anerkennen, auf immer unterordnen wollen sie sich ihr aber nicht. Den USA soll Definition und Ausübung der Weltordnung nicht allein überlassen bleiben, diese anderen Staaten wollen daran teilhaben und bestimmenden Einfluss darauf haben. Sie bestreiten Amerika das von ihm beanspruchte Monopol auf Rechtmäßigkeit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung. Sie wollen mitbestimmen, wenn irgendwo mal wieder „Konflikte“ von oben herab aufgerührt und einer gewaltsamen „Lösung“ zugeführt werden; sie wollen Verpflichtungen bei solchen „Lösungen“ eingehen, dann sich aber auch um die Modalitäten solcher „Lösungen“ kümmern können und nicht bloßer Erfüllungsgehilfe der US-Vorgaben sein. Am Programm ‚Reform der UNO‘ beteiligen sie sich, weil sie damit und darin ihrerseits einen Test veranstalten: Wie viel Einfluss haben sie darauf, wie die künftigen Verpflichtungen der „Weltgemeinschaft“ formuliert werden, wie viel an Zugeständnis können sie in dieser Hinsicht den USA abringen bzw. sind die USA bereit, sich abringen zu lassen?

Die Reform der UNO gilt als „gescheitert“. Das heißt aber nur, dass die konkurrierenden Parteien – auch und gerade Amerika, das seine Ausstiegsdrohung nicht wahrgemacht hat – schon die nächste Kampfrunde anvisieren.

Mehr zur UNO-Reform im neuen GegenStandpunkt 4-05 (erscheint am 16.12.):

Reform der UNO

Vorschläge für eine völkerrechtskonforme Weltverbesserung
und anderer imperialistischer Reformbedarf

  • Reformprojekt „Entwicklung“ und „Millenniumsziele“ – und keiner will zahlen!
  • Das Völkerrecht der UNO – ohne Gerichtsvollzieher: Wie soll das gehen?
  • Reformprojekt „Herrschaft des Rechts“: Demokratie und Menschenrecht als Zulassungsbedingung zur modernen Weltordnung
  • Reformprojekt „Stärkung der Vereinten Nationen“: Mehr Exekutivgewalt für den Generalsekretär!
  • Der Reformbedarf der USA: Die UNO soll gefälligst wieder funktionieren – für uns!
  • Der Reformbedarf der imperialistischen Konkurrenten: Unversöhnlicher Streit um die Kooperation für die gemeinsame Sache

Die Reform der UNO - Teil 1

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 24. Oktober 2005

Der Kampf ums Völkerrecht

UNO-Generalsekretär Kofi Annan will eine Reform seiner Organisation. Er reagiert damit auch auf den Druck der USA, die sich seit Jahren sehr unzufrieden mit der UNO zeigen und sogar drohen, aus ihr auszusteigen. Ihre Unzufriedenheit begründen die USA damit, dass die UNO kein effektives Instrument der Weltpolitik mehr sei. Letzte Demonstration dieser Unzufriedenheit war die Ernennung des UN-Botschafters Bolton, der offen als Feind der Institution auftritt, in die man ihn gerade geschickt hat. Dieser neue Botschafter hat denn auch der Reform des Generalsekretärs eine Absage erteilt – darüber, ob er mit den Titeln, die über diese Reform gestellt wurden, nicht einverstanden war, ist weniger an die Öffentlichkeit gedrungen, klar war aber, dass er die organisatorische Änderung, nämlich den von Annan unterstützten Antrag Japans, Brasiliens, Indiens und Deutschlands einer Erweiterung des Weltsicherheitsrates ablehnte. Der sogenannten „Viererbande“ gelang es wiederum nicht, eine für die Antragstellung erforderliche Mehrheit in der Vollversammlung zustande zu bringen, da die Staaten der Afrikanischen Union letztlich nicht mitzogen.

Der Öffentlichkeit war gleich klar: Da hat mal wieder bloß ein Machtkampf stattgefunden. Das war auch nicht schwer herauszufinden, haben doch die beteiligten Parteien deutlich genug gesagt, dass es ihnen um eine Verschiebung der Machtverhältnisse in der UNO bzw. um deren Verhinderung ging; unübersehbar auch, dass die Antragsteller ein wenig gegen die Vormachtstellung des amerikanischen „Hegemons“ vorgehen wollten. Aber die Auskunft: „Die einen wollten stärker werden und die anderen wollten das verhindern“, erklärt nicht, warum das ausgerechnet in der UNO stattfindet, warum die dafür eine geeignete oder sogar wichtige Institution ist. Rätselhaft ist auch, warum sich die USA darauf überhaupt einlassen, könnten sie doch den ‚Machtkampf‘ leicht dadurch erledigen und sogar lächerlich machen, indem sie sich aus der UNO zurückziehen und sie damit – wie jeder weiß – bedeutungslos machen würden. So sehr sie diese Institution anfeinden, so sehr legen sie offensichtlich aber auch Wert auf sie, und zwar weil sie das Völkerrecht verkörpert. Das ist der Stoff, um den es in allen „Machtkämpfern“ geht: Es geht um die Ausgestaltung dieses Rechts und wer es für sich reklamieren kann. Um das zu verstehen, braucht es eine kurze Charakterisierung dieses Völkerrechts.


Alle Staaten, die ihren Interessen Geltung verschaffen wollen, treffen dabei auf ihresgleichen, auf Konkurrenten also. Gemessen an innerstaatlichen Verhältnissen ist der Verkehr zwischen Staaten – Völkerrecht hin oder her – ein einziger „rechtsfreier Raum“. Was heißt das?
In seinem Inneren sorgt der Staat als Gewaltmonopolist dafür, dass die gegensätzlichen, sich einander ausschließenden Interessen sich miteinander vertragen müssen, er verbietet ihnen den Übergang zur Gewalt – der immer in diesen Interessengegensätzen lauert –, wenn es darum geht, sich unter den Bedingungen des kapitalistischen Konkurrierens gegen andere durchzusetzen. Mit seinem Recht unterhält der Staat ein System der Ermächtigung und Beschränkung der privaten Konkurrenzinteressen nach allgemein geltenden Regeln. Diese Regeln diskriminieren niemanden, „vor dem Gesetz sind alle gleich“; sie unterstellen die sachlichen Unterschiede an den Individuen, also in erster Linie ihre unterschiedliche ökonomische Ausstattung, und sie tasten sie nicht an. Ein für allemal ist es so, dass sich das Kapital bereichert unter Anwendung der Lohnarbeit und auf Kosten des Geldbeutels und der Gesundheit des Lohnarbeiters, dass der Vermieter eine möglichst hohe Miete aus dem Mieter herausschlagen will usw. usf. – umgekehrt macht der Lohnarbeiter das Recht geltend, nicht so geschädigt zu werden, dass er nicht mehr weiterarbeiten und ?leben kann, der Mieter will für sein Geld einen einigermaßen anständigen Mietraum bekommen usw. usf. Die Unverträglichkeit dieser Interessen schafft der Staat dadurch nicht aus der Welt, aber er verordnet allen Interessenten den „Umweg“ über sich. Indem er sich als Schiedsrichter zwischen und über die streitenden Parteien stellt, sie nach seinem Interesse be- und aburteilt und die private, gewaltsame Austragung von Gegensätzen unter Strafe stellt, verschafft er den von ihm genehmigten Vorhaben seiner Untertanen ein Recht. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Recht zur Schädigung anderer Interessen – abgesichert durch die Staatsgewalt, so dass der bürgerliche „Kampf aller gegen alle“ zivil und sozialfriedlich seinen Gang gehen kann.

Auch Zwischen Staaten gibt es einander ausschließende, gegensätzliche Interessen. Alle Staaten legen sich ein Militär zu, weil sie wissen, dass sich aus dem Gegeneinander der Interessen jede Menge gewaltsame Übergänge ergeben – jeder Staat bereitet sich darauf vor, will dafür gewappnet sein. Zugleich bzw. gerade deswegen haben die Staaten es unternommen, nach Verfahrensweisen zu suchen, die den stets stets drohenden Übergang zur kriegerischen Auseinandersetzung nach Möglichkeit vermeiden sollen. Es wäre schon sehr praktisch, wenn es ein supranationales Instrument gäbe, das man für die Durchsetzung der eigenen Interessen verwenden könnte und das umgekehrt die in der jeweiligen Sicht unberechtigten gegnerischen Interessen beschränken würde. Darum haben sich die Staaten per Übereinkunft ein eigenes Recht erfunden, das Völkerrecht, verkörpert in der UNO. Vor diesem Recht sind alle Staaten gleich, es verpflichtet und berechtigt sie alle gleichermaßen zu allseitiger und wechselseitiger Respektierung als legitime Gewalten. Es regelt den zwischenstaatlichen Gewaltgebrauch, ist selbst ganz „interesselos“, d. h., es schreibt den Staat keine Zielsetzung vor, sondern nur eine Verfahrensweise für ihre Konkurrenz unter- und gegeneinander, so dass diese unkriegerisch vollzogen werden kann und soll. Damit wird die Konkurrenz nicht gebremst, sondern im Gegenteil dauerhaft und wirksam gemacht – und dass dies den Mächtigen der Konkurrenz mehr nützt als den anderen, ist nicht schwer einzusehen.

Aber um gleich den Haken dieses Rechts zu betonen: Es gibt keine über den Staaten stehende Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz, die die Einhaltung dieser Verfahrensweisen und – vergleichbar mit dem „sozialen Frieden“ in einem Staat – einen „internationalen Frieden“ erzwingt, anders als in einem Staat gibt es also keine übergeordnete Gewalt. Das heißt: Das Völkerrecht steht und fällt mit der Selbstverpflichtung der Staaten, die sich soeben zu „Rechtssubjekten“ ernannt haben, es wirkt als Recht, sofern und solange sich die Staaten daran halten – und das können sie auch unterlassen. Aber mit dieser Selbstverpflichtung haben sich die Außenpolitiker einvernehmlich einen Leitfaden eingerichtet, gemäß dem sie wechselseitig aufeinander aufpassen. Das Völkerrecht setzt Erpressung, Drohung und schließlich Gewalt zwischen Staaten als selbstverständlich voraus, es geht davon aus, dass der Respekt vor dem anderen Staat, also die Anerkennung seiner Souveränität, immerzu gefährdet ist. Wenn es dann festlegt, unter welchen Bedingungen und nach welchen Verfahrensregeln dieser Respekt zu funktionieren hat, dann sind damit zugleich die Bedingungen und Verfahrensregeln festgelegt, wann dieser Respekt legitimerweise aufzukündigen ist und welche dadurch legitime Gewalt das nach sich zieht. Über die Legitimität dieser Aufkündigung wollen die Staaten einen Konsens zwischen sich herstellen: Es geht nicht – wie manche Idealisten meinen – um die Ächtung von Gewalt, das Völkerrecht definiert und ächtet vielmehr illegitime Gewalt. Umgekehrt ist dann jede Gewalt gegen einen Dritten, auf den sich die Staaten geeinigt haben, legitim – und das, die legitime Gewalt, ist das zentrale Rechtsgut des Völkerrechts.

Wie diese Einigung zustande kommt, wer diese legitime Gewalt gegen andere für sich reklamieren kann – das ist dann die spannende Frage. Das macht den Kampf um das Völkerrecht, das ja niemals fertig geschrieben ist, zum festen Bestandteil der internationalen Politik. Immer geht es dabei darum, wie man für das eigene Nationalinteresse eine gemeinschaftliche Bestätigung seiner Rechtmäßigkeit bekommt, wie man umgekehrt das Staatenkollektiv hinter sich bringt, um ein konkurrierendes Interesse aburteilen und als illegitimes beschränken zu können. Darum ging es auch bei der UNO-Reform, inklusive ihres sogenannten „Scheiterns“. Über die dabei abgehandelten Gegensätze zwischen den imperialistischen Nationen und über die „Meinungsführerschaft“ der USA soll es das nächste Mal gehen.

Eine gekürzte Fassung zum Anhören (vom Freien Radio Stuttgart) gibt es hier...

08.12.05

Regierungskrise in der Ukraine

Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 5. Dezember 2005

Update: Hier auch zum Anhören...

Unser Traumpaar in Kiew kaputt – wir sind enttäuscht

Zur Erinnerung: Vor einem Jahr gab es Wahlen in der Ukraine, in denen der langjährige Staatschef Kutschma sich nicht mehr zur Wahl stellte. Kutschma hatte einen Kurs der Anbindung der Ukraine an Russland betrieben. Der von ihm favorisierte Nachfolger Janukowitsch erklärte sich zum Wahlsieger, der Gegenkandidat Juschtschenko, der für eine Annäherung der Ukraine an EU und NATO eintrat, behauptete, die Wahlen seien gefälscht. Tagelanger "Druck der Straße" durch die hierzulande hochgelobte und von Fischer und Bush unterstützte "Orange Revolution" brachte schließlich Juschtschenko und Timoschenko an die Macht.

Es ist also noch kein Jahr her, dass "wir" gute demokratische Herrschaft in die Ukraine exportiert, "unsere" Helden Juschtschenko und Timoschenko an die Macht gebracht haben – und nun das:
"Der Revolutionsführer hat seine engste Verbündete unter den ehrenrührigen Vorwürfen der Bereicherung und der Vetternwirtschaft entlassen, sie wiederum lässt ihre Helfer zurückfeuern. Von Korruption über Erpressung bis hin zur Behinderung der Justiz bei der Ermittlung von politischen Morden reichen die Vorwürfe."

Die FAZ fühlt sich an den "Sündenkatalog des vorigen Regimes erinnert", die NZZ fürchtet, "dass es in der Ukraine schon wieder fast so zugeht, wie vor dem Umsturz": Statt mit vereinten Kräften ihren korrupten Laden auszumisten und von den Figuren zu säubern, die das alte "System" verkörpert haben, fallen unsere Hoffnungsträger, kaum sind sie an der Macht, übereinander her und machen viel mehr falsch als richtig.

Die eine, die sich nach der Amtsübernahme zügig daran macht, das Programm umzusetzen, für das wir sie zur unbestechlichen Kämpferin für Demokratie und Gerechtigkeit hochgelobt haben, lässt einfach jedes Augenmaß vermissen. Schon im Frühjahr zieht sie los gegen eine von ihr entdeckte "antiukrainische Verschwörung" der russischen Ölfirmen, die ihre Spritpreise steigen lassen – aber da müssen wir sagen, dass es sich dabei um eine schädliche Übertreibung handelt, um "Interventionismus", "etatistische Muskelspiele", "Versuche, mit Preisdiktaten im Stile alter Planwirtschaft den Ölpreis in den Griff zu kriegen" – wenn sich die Frau am Allerheiligsten der Marktwirtschaft vergreift, ist unsere Revolutionsbegeisterung ganz schnell zu Ende. Und genauso auf dem Gebiet der Privatisierungen. Unser Auftrag lautete, "jener Handvoll Milliardären, die zur Zeit des korrupten Regimes Kutschma große Staatsbetriebe zu Schleuderpreisen erworben hatten, ihre Beute wieder zu entreißen" und damit auch die Geldgeber des Vorgängers im Regierungsamt, Kutschma, zu enteignen. Aber dabei muss natürlich bedacht werden, dass dabei die Eigentumsverhältnisse nicht überhaupt durcheinander kommen – und wieder kennt die Regierungschefin weder Maß noch Ziel. Taub gegenüber allen "wirtschaftlichen Warnsignalen", verschreckt sie das Wachstum, das von 12 auf 4 % zusammenschrumpft, und zieht sich strenge Verwarnungen von höchster Stelle zu: Die Neue Zürcher Zeitung, Sprachrohr der wirtschaftlichen Vernunft, entdeckt eine Verletzung "richtungsweisender Rechtsgüter" und vermisst "eine stabile Basis", und der Chef der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verlangt, dass die Liste der zu überprüfenden Betriebe entschieden verkürzt wird.

Der andere, Präsident Juschtschenko, macht den umgekehrten Fehler: Er lässt es nach der Machtübernahme einfach an Bereitschaft fehlen, mit den alten Verhältnissen zu brechen. Er taktiert, geht berechnend mit Geldgebern, mit den Vertretern der alten Linie und den Machtfaktoren um, die er für seinen Aufstieg gebraucht hat. Und dann hat er wohl endgültig "den Kontakt zur Basis verloren", wenn er "die Heldin der orangen Revolution, seine treue und vor Eifer glühende Weggefährtin einfach fallenläßt". So beschmutzt er doch die Ideale der sauberen Herrschaft, mit denen unser Dreamteam den Sieg eingefahren hat.

Und schließlich beide zusammen: Wenn sie sich immer nur streiten, kriegen sie doch keine Einigkeit her! Für einen "Reformkurs" haben wir sie unterstützt; wenn sie sich dann wegen dessen unliebsamen Wirkungen zerstreiten, dann kommt doch kein Reformkurs mehr heraus, sondern nur eine instabile Führung. Enttäuschung also auf der ganzen Linie bei den Freunden und Förderern der orangen Revolution im Westen:

  • Ihr Dreamteam sollte den ganzen Laden umkrempeln, das aber doch - bitte -, ohne "die Wirtschaft" zu stören!
  • Sie sollen ihr Staatswesen aus den russischen Fängen lösen, v. a. aus den erpresserischen Wirtschaftsbeziehungen, aber das doch gefälligst ohne eine Energiekrise zu riskieren!
  • Natürlich sollen sie sich an der Macht halten und auch dafür sorgen, dass sie die kommenden Wahlen gewinnen. Dass man sich dafür Loyalitäten sichern und die eigenen Anhänger zufrieden stellen muss, nämlich mit ein wenig Umverteilung der nationalen Geldquellen, das interessiert uns nicht im geringsten; aber darüber in Streit zu geraten, die nach der Machtergreifung gelaufenen Machenschaften publik zu machen und sich wechselseitig zu demontieren, ist unverzeihlich. Dagegen müssen wir doch sehr darauf bestehen, dass unsere Protegés keine Zweifel an ihrer Rechtsstaatlichkeit aufkommen lassen und das Aushängeschild einer echt sauberen Herrschaft glaubwürdig erhalten!
  • Und wenn wir damals einen Machtkampf in der Ukraine in Auftrag gegeben haben, können wir doch auch erwarten, dass er endlich mal erledigt ist. Was geht es uns an, wenn unsere ukrainischen Freunde Absprachen einhalten wollen, die getroffen worden sind um einen Bürgerkrieg bzw. eine Abspaltung der Ostukraine zu verhindern. Was kümmern uns neue Absprachen, mit denen sich unsere Freunde die Mehrheit im Parlament sichern wollen – da ist eine Verwarnung wegen des Verdachts auf Kollaboration mit der falschen Seite am Platz! US-Präsident Bush ruft an und fordert Juschtschenko auf, "mit den Exzessen der Vergangenheit aufzuräumen". Keine falschen Kompromisse, bitte!

Alles in allem also: Von "guter Regierungsführung", "good governance", so wie wir sie verstehen und in Auftrag gegeben haben, kann keine Rede sein.


Dieser Vorwurf ist ungerecht: Am guten Willen, auftragsgemäß zu regieren, hat es nämlich nicht gefehlt. Die Regierungsallianz ist an ihrem Auftrag gescheitert. Das Staatswesen, so wie es verfasst ist, kann den ihm verordneten Kurswechsel einfach nicht hinkriegen – das entfacht den Streit unter den neuen Machern.

Juschtschenko hat seinen politischen Feinden ihre Entmachtung und Kriminalisierung angesagt und die "Zerstörung der alten Seilschaften" forsch in Angriff genommen. Auf dem ökonomischen Feld wurde unter dem Titel der "Reprivatisierung" der Kampf um die paar Trümmer Reichtum, die in der Ukraine von Belang sind, neu aufgelegt: Betriebe, die unter Kutschma privatisiert worden und zu einem großen Teil an russische Investoren gegangen waren, wurden ihren Besitzern wieder abgenommen und in einem diesmal streng rechtsstaatlichen und korruptionsfreien Verfahren an die Richtigen vergeben. Auch außenpolitisch stellt die Ukraine seit der Wende ihre Westfreundschaft durch Konfrontationen mit Russland auf neuer Stufenleiter unter Beweis; sie erlaubt sich (mit Westunterstützung im Rücken), den Russen den Erhalt der Schwarzmeerflotte mit kleinen Terrormaßnahmen gegen ihr Militärpersonal so teuer wie möglich und auf Sicht ganz unmöglich zu machen; territoriale Streitigkeiten im Schwarzen Meer vom Zaun zu brechen, also auszutesten, wie viel neues nationales Recht man sich gegen den mächtigen Putin herausnehmen kann – und bekommt das passende Echo: Russland demonstriert, dass der kleinere Nachbar sich seine neue Staatsräson nicht leisten kann.

Denn die Ukraine ist nach wie vor ein Transitland und sonst nicht viel, sie lebt von den Durchleitungsgebühren des russisch-europäischen Gasgeschäfts. So schlecht, dass der Klau von russischem Gas, um kleine Extrageschäfte zu machen, einen wichtigen Posten in der nationalen Bilanz ausmacht. Dies hat Russland bisher hingenommen wegen der Berechnung, die Ukraine als die für sie wichtigste GUS-Nation auf konstruktive Zusammenarbeit verpflichten zu können; aus demselben Grund galten für die Ukraine auch Energiepreise weit unterhalb des Weltmarktniveaus. Jetzt wird diese Praxis beendet. Russland besteht auf der Beendigung des Gasdiebstahls, führt die Ukraine als unzuverlässigen und unseriösen Handelspartner vor, u. a. auf dem G-8-Gipfel, und kündigt die Einführung von Weltmarktpreisen für Öl und Gas an, die für die Ukraine unfinanzierbar sind. Der Versuch der neuen Führung, sich in den mittelasiatischen Republiken Kasachstan und Turkmenistan Ersatz zu beschaffen, scheitert daran, dass die dortigen Regierungen keine Politik gegen Moskau betreiben bzw. auch gutes Geld sehen wollen; ihre weitere Bemühung, durch Ölimporte aus dem Iran aus dem Schneider zu kommen und vielleicht sogar ein bisschen einträglichen Handel anzuleiern, fängt sich eine Verwarnung aus Washington ein: Geschäfte mit den Mullahs gefährden die Freundschaft mit den USA. Damit die Lektion auch sitzt, stellt die russische Führung zur weiteren Aufklärung, wer von wem abhängt, zeitweise den für die Ukraine wichtigen Handel mit Strom ein, beendet Kooperationen mit ukrainischen Betrieben, bspw. Motorenproduzenten, die bisher deren Fortbestand gesichert haben, usw.


Diese Erpressungen hat sich der neue Präsident mehr einleuchten lassen als Frau Timoschenko. Er geht über zu einer Politik der Schadensbegrenzung durch Rücksichtnahme auf russische Interessen, entlässt seine unnachgiebige Ministerpräsidentin, beschafft sich eine neue politische Mehrheit durch einen Deal mit seinen alten Feinden in der Ostukraine und installiert mit deren Unterstützung gegen das Votum der Timoschenko-Fraktion einen pragmatischeren Regierungschef, der als erstes nach Moskau fährt, dort den "Reprivatisierungsprozess in der Ukraine für beendet" und Russland zum "wichtigsten Partner" des Landes erklärt.

Jetzt heißt es für den Führer der Revolution in orange gut aufpassen, dass er nicht für ein bisschen Heizung im Winter und für ein bisschen Stabilisierung der unhaltbaren Lage durch den Versuch, die "kommunistischen Betonköpfe" einzubinden und für sich zu benutzen, das Schicksal seines Vorgängers Kutschma teilt und bei seinen Westfreunden den guten Ruf eines Demokraten verspielt.


Lesetipps:

Mehr zu diesem Thema im neuen GegenStandpunkt 4-05 (erscheint am 16.12.)

Siehe auch GegenStandpunkt 1-05:

Die demokratische Wende der Ukraine:
Der Ost-West-Gegensatz in seiner heutigen Fassung kommt voran

Eine Einführung in die ukrainische Demokratie

  1. Anmerkungen zu einer Legende
  2. Eine Wahlschlacht eigener Art
  3. Das politische Rechnungswesen der Ukraine
  4. Die imperialistische Substanz

07.12.05

Die Moral – Das gute Gewissen der Klassengesellschaft

Dokumentation eines Vortrages vom 01.12.2005 aus Bremen

Den Mitschnitt des Vortrages gibt es hier zum Download (MP3 37 MByte, Quelle: ArguDiss).

Vortragsankündigung

Dass es der Welt an Moral fehle, meint eigentlich ein jeder. Randalierende Jugendliche in den französischen Vorstädten, die Autos ihrer Nachbarn anzünden, amerikanische Gefängniswärter in Abu Ghraib, Manager, die mit Massenentlassungen den shareholder value ihrer Firmen steigern, bestens versorgte Politiker, die dem gemeinen Mann die Rente zusammenstreichen, akademische Doppelverdiener, die keine Kinder machen und die Kinder von nebenan, die nicht grüßen - lauter Dokumente des umfassenden Mangels an Gemeinsinn, Pflichtgefühl, Menschlichkeit.

In diesem Versagen fast aller Mitmenschen vor den Maßstäben des Guten haben die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft die fertige, stets abrufbare und auf alles anwendbare Erklärung für die sozialen und zwischenmenschlichen Ekelhaftigkeiten, die sie erleben müssen. Wären nur alle so tugendhaft und verantwortlich, wie sie sollten, wäre die Welt in Ordnung, und jeder bekäme, was ihm zusteht.

Dass es ihm selbst an Moral fehlt, meint eigentlich kaum jemand. Man hält sich ja an die Gesetze, zahlt Steuern, tut in Beruf und Familie seine Pflicht, übt Rücksicht auf andere, engagiert sich manchmal sogar für die Umwelt und spendet für die Armen. Eigen- und Fremdeinschätzung weichen da ziemlich voneinander ab. Ein jeder sieht sich von Egoisten, Abzockern, Lumpen umgeben und kennt vor allem einen Rechtschaffenen: sich.

Das ist nur eine der selbstgerechten Dummheiten des moralischen Bewusstseins, von dem die Rede sein wird. Mit diesem Bewusstsein verstehen sich die Menschen als - wertvolle - Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft und sehen sich zum Wächter über das korrekte Betragen ihrer Mitmenschen berufen. Das selbst bringt jede Menge Feindseligkeit unter die Leute.

Unsere These: Die Welt krankt keineswegs an zu wenig Moral; eher schon an zu viel. Das moralische Denken ist das größte Hindernis für eine objektive Beurteilung der Gesellschaft, der es entspringt, und der eigenen und fremden Interessen, die sie erzwingt. Der Vortrag zielt darauf, den Zusammenhang von Recht, Gerechtigkeit, Moral, Gewissen und Heuchelei zu erläutern.

Literaturhinweise

Das alles entscheidende Urteil von Elektrolux über die Nürnberger AEGler: "Ihr rentiert euch nicht!"

Dokumentation eines Vortrages vom 10.11.2005 aus Nürnberg

Hier gibt's den Vortrag zum anhören... (MP3 26 MByte, Quelle: ArguDiss)

Der Konzern will die Produktion am Standort Nürnberg schließen, weil sich die
Arbeit der Belegschaft für ihn nicht oder nicht mehr genug rentiert.

Das weiß jeder. Und fast jeder hält es für selbstverständlich, dass Gewinn gemacht werden muss, wenn es Arbeit geben soll. Dabei steckt darin die ganze Scheiße der Lebenslage kapitalistischer Arbeitskräfte.

Die "abhängig Beschäftigten" leben davon, dass sich ihre Arbeit für andere, die Eigentümer des Kapitals der Firma, rentiert, dass sie mit ihrer Arbeit die Reichen reicher machen. Wenn sie dafür nicht gebraucht werden, entfällt mit ihrer Arbeit auch der Lohn. Der ganze Lebensunterhalt der Arbeitskräfte lohnt sich nicht fürs Kapital – und wird gestrichen. Arbeiter ohne Unternehmer, die ihre Arbeitskraft benutzen, können im Kapitalismus nicht arbeiten, nichts verdienen und nicht leben. Sie überleben gerade mal auf dem elenden Niveau von Hartz IV, das dieser Staat für Leute vorsieht, die sich fürs Kapital nicht rentieren.

Eines kommt nämlich in diesem System überhaupt nicht in Frage: Dass Arbeit stattfindet, weil normale Leute einen Lebensunterhalt brauchen und sich ihn erarbeiten wollen. Die Arbeit, die sie in Büros und Fabriken verrichten dürfen, findet nicht für sie und nicht wegen ihres Bedarfs statt – sondern damit und solange die Kapitaleigner dadurch einen Profit kassieren.

Warum rentieren sich die Mühen der Nürnberger Belegschaft für den Konzern nicht mehr? Macht sie etwas verkehrt? Schlechte Arbeit? Nichts davon: Sie rentiert sich nicht mehr, weil die Firma im Ausland Arbeitskräfte findet, die die Arbeit noch viel billiger erledigen und sich deshalb noch viel mehr rentieren.

Der Plan, die Produktion nach Polen zu verlagern, zeigt schön, wie das Unternehmen zu dem Lohn steht, von dem seine Belegschaft leben muss. Es nimmt am liebsten die billigsten und willigsten Arbeitskräfte, die sich ihm anbieten; eignet sich die Produkte ihrer Arbeit an und zahlt ihnen dafür so wenig wie irgend möglich. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz der Produktionskosten und der Verkaufspreise der produzierten Waren. Und der Lohn der Arbeitskräfte ist ein Kostenfaktor, der den Gewinn begrenzt. Die Belegschaft ist eben nicht Teilhaber an einer gemeinsamen Produktionsunternehmung, sondern das menschliche Instrument der Profitmacherei.

Da ist die Armut der Polen ein wahres Glück für Elektrolux und andere Kapitalgesellschaften, die diese Armut ausbeuten. Dort sind nicht ca. 10% der Arbeitsbevölkerung arbeitslos wie in Deutschland, sondern 20%. In ihrer Not lassen sich die Leute noch besser erpressen als die Deutschen und sich zu längeren Arbeitzeiten bei einem Bruchteil des deutschen Lohns zwingen. Die Not des Arbeitsvolks ist die bleibende Grundlage der kapitalistischen Wirtschaft und die Quelle ihrer sagenhaften Dynamik.

Der Weltkonzern stürzt die Nürnberger Beschäftigten in eine ruinöse Billigkonkurrenz mit Ihresgleichen, Arbeitern und Angestellten anderswo.

Die Geschäftsleitung rechnet den Nürnbergern vor, dass entweder sie die Fertigung von Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern haben können oder einige hundert Polen, dass also entweder hier oder im östlichen Nachbarland die Arbeitslosenzahlen steigen. Für alle reichen die Existenzgrundlagen dieser famosen Wirtschaft sowieso nicht. Und das ist noch nicht einmal ein Betriebsunfall, sondern das direkte Produkt des technischen Fortschritts im Kapitalismus: Ständig senken die Firmen ihre Kosten, indem sie die Produktivität der Arbeit steigern und aus einer Arbeitsstunde und einem Arbeiter die Leistung von zweien herausholen – entsprechend weniger Arbeitskräfte beschäftigen und bezahlen sie noch. Je produktiver die Arbeit wird, je weniger Mühsal die Herstellung der nützlichen Dinge erfordert – desto schlimmer für kapitalistische Arbeitskräfte: Um so weniger von ihnen können noch vom Dienst fürs Kapital leben.

Jetzt suchen die Nürnberger ihre Chance darin, die Billigkonkurrenz gegen die Polen zu gewinnen.

Der Betriebsrat gibt Gutachten in Auftrag, die der Firmenleitung beweisen sollen, dass sich die Ausbeutung der Nürnberger Belegschaft doch wieder rentieren könnte – sofern sie mit neuen Opfern an Lohn und Arbeitszeit auf eigene Kosten dafür sorgt.

Ein absurdes Angebot: Lohnabhängige gehen arbeiten, weil sie Geld brauchen – und jetzt bieten sie dem Kapital Teile ihres Lohnes an, damit sie überhaupt weiterhin arbeiten dürfen. Die Herren vom Vorstand sehen sich die angebotenen Lohnopfer dankend an, rechnen ganz cool nach, ob die Nürnberger damit tatsächlich aufs Ganze gesehen billiger sind als die Polen. Und behalten sich die Entscheidung vor.

Die Polen sind natürlich ebenso schlau wie die Nürnberger. Was, wenn sie mit denselben Methoden für ihre aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplätze "kämpfen" und als Antwort auf das Nürnberger Sonderangebot Elektrolux einen noch unschlagbareren Billiglohn anbieten? Dann ist Nürnberg wieder am Zug – auf dem Weg ins Elend.

Wie billig wollt ihr eigentlich noch werden? Wie viel Urlaub habt ihr denn noch dranzugeben? Wie klein und alt darf das Auto werden? Oder wollt ihr so weitermachen, bis es wirklich wieder ums Satt-Werden geht im Arbeiterhaushalt?

Das Elend der Nürnberger Belegschaft hat nichts zu tun mit besonderen Problemen der Waschmaschinen-Branche, nichts mit dem besonderen Arbeitgeber Elektrolux, nichts damit, dass die Konzernzentrale in Schweden sitzt und nichts damit, dass die Leute, gegen die sie in Konkurrenz gestellt werden, Polen sind. Alles das kommt auch in anderen Branchen vor. VW, Daimler-Chrysler, Siemens spielen bei ganz anderen Produkten ebenfalls ihre Belegschaften gegeneinander aus und vergleichen die Löhne an innerdeutschen, europäischen und globalen Standorten nach größtmöglicher Billigkeit.

Das Elend hat nur einen Grund: Die Macht des Kapitals, seine Rendite zur Vorbedingung des Lebens der beschäftigten und unbeschäftigten Arbeitsleute zu machen.